Im Bereich ihrer Zuständigkeit hat die Internationale Organisation für Rebe und Wein folgende Ziele:
a) Ihre Mitglieder auf die Massnahmen hinzuweisen, die eine Berücksichtigung der Anliegen der Erzeuger, Konsumenten und anderer Akteure des Weinsektors ermöglichen
b) Andere internationale zwischenstaatliche und nicht zwischenstaatliche Organisationen, insbesondere die mit Normung befassten, zu unterstützen
c) Zur internationalen Harmonisierung der bestehenden Praktiken und Normen und nach Bedarf zur Ausarbeitung neuer internationaler Normen zur Verbesserung der Bedingungen für die Herstellung und Vermarktung der Weinbauerzeugnisse sowie zur Berücksichtigung der Verbraucherinteressen beizutragen.
Zur Erreichung dieser Ziele nimmt die Internationale Organisation für Rebe und Wein folgende Aufgaben wahr:
• Förderung und Lenkung von wissenschaftlicher und technischer Forschung und Versuchen
• Erarbeitung und Formulierung von Empfehlungen und Überprüfung der Anwendung derselben gemeinsam mit ihren Mitgliedern, insbesondere auf folgenden Gebieten: Bedingungen weinbaulicher Erzeugung, önologische Verfahren, Definition und/oder Beschreibung der Erzeugnisse, Etikettierung und Bedingungen für das Inverkehrbringen, Analyse- und Bewertungsmethoden für Reberzeugnisse
• Vorlage von Vorschlägen an die Mitglieder zu folgenden Themen: Garantie der Echtheit von Reberzeugnissen, vor allem gegenüber den Verbrauchern, insbesondere bezüglich der Angaben auf dem Etikett; Schutz der geographischen Angaben, insbesondere der entsprechenden Weinbaugebiete und der Ursprungsbezeichnungen – mit oder ohne geographischen Namen -, soweit diese die internationalen Übereinkünfte über Handel und geistiges Eigentum nicht in Frage stellen; Verbesserung der wissenschaftlichen und technischen Kriterien für die Anerkennung und den Schutz weinbaulicher Pflanzenzüchtungen
• Beitrag zur Harmonisierung und Anpassung der Vorschriften durch ihre Mitglieder oder nach Bedarf Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung der Praktiken in ihrem Zuständigkeitsbereich
• Beitrag zum Gesundheitsschutz der Verbraucher und zur Lebensmittelsicherheit: durch spezielle wissenschaftliche Beobachtung, welche die Bewertung der spezifischen Eigenschaften von Reberzeugnissen ermöglicht, Förderung und Lenkung der Forschung über Ernährungs- und Gesundheitsaspekte, Weitergabe der Informationen aus der Forschung an die Vertreter der Medizin- und Gesundheitsberufe.